Aus­leih­be­stim­mun­gen Spielebox

1. Beson­de­re Geschäfts­be­din­gun­gen Verleih

Miet­ge­gen­stand
Gegen­stand der Mie­te sind die ange­bo­te­nen Spiel­zeu­ge in der zuge­hö­ri­gen inF­un­tis-Mehr­weg-Box. Der Ver­mie­ter ver­mie­tet den Miet­ge­gen­stand zum sach- und fach­ge­rech­ten Gebrauch. Die Miet­ar­ti­kel sind Eigen­tum von inFuntis.

Miet­dau­er / Vertragsdauer
Die Miet­dau­er beginnt einen Tag nach Zustel­lung der Ware beim Kun­den. Sie endet mit der voll­stän­di­gen und ord­nungs­ge­mä­ßen Rück­ga­be der Ware an inFuntis.
Die Miet­dau­er beträgt erst­ma­lig 21 Tage pro Spielebox.
Eine Ver­län­ge­rung der Miet­dau­er ist nur wochen­wei­se zum jewei­li­gen Wochen­preis mög­lich. Die Ver­län­ge­rung muss spä­tes­tens 2 Werk­ta­ge vor dem Rück­ga­be­ter­min gemel­det und per Mail von inF­un­tis bestä­tigt wer­den. Antei­li­ge Ermä­ßi­gun­gen (für nicht voll aus­ge­schöpf­te Wochen) wer­den nicht gewährt.

Zustel­lung / Abholung

a) Per­sön­li­che Zustel­lung und Abholung 

Die Zustel­lungs- und Abho­lungs­ta­ge sind wie folgt:

  • Zustel­lung Mon­tag: Abho­lung Mittwoch
  • Zustel­lung Mitt­woch: Abho­lung Freitag
  • Zustel­lung Frei­tag: Abho­lung Montag

Der Zeit­punkt (Zeit­fens­ter von ca. 2 Stun­den) für die Zustel­lung und Abho­lung erfolgt jeweils in vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem Kun­den. Soll­te der Kun­de zum Zustell- bzw. Abhol­zeit­punkt nicht anwe­send sein, wird dem Kun­den ein neu­er Abhol­ter­min per Mail ange­zeigt. Außer­dem wer­den eine erneu­te Anfahrt und eine neue Wochen­mie­te in Rech­nung gestellt.

b) Zustel­lung und Rück­trans­port per Versand

Wir ver­sen­den aus­schließ­lich mit DHL. Die Miet­dau­er beginnt am Fol­ge­tag der Zustel­lung und endet nach 21 Tagen, bzw. ent­spre­chen­der Wochen­ver­län­ge­rung. Unter Ver­wen­dung des inF­un­tis-Retou­ren­la­bels ist die Spie­le­box jeder­zeit, jedoch spä­tes­tens am Fol­ge­tag des Mie­ten­des mit­tels DHL an inF­un­tis zurück­zu­sen­den. Bei Nicht­ver­wen­dung des inF­un­tis-Retou­ren­la­bels oder bei Nut­zung eines ande­ren Trans­port­dienst­leis­ters außer DHL über­nimmt inF­un­tis die Tra­nasport­kos­ten nicht. Wird die Rück­ga­be­frist über­schrit­ten, wer­den ent­spre­chend neue Wochen­mie­ten in Rech­nung gestellt.

c) per­sön­li­che Abho­lung und Rück­ga­be durch den Kunden

Die Abho­lungs- und Rück­ga­be­ta­ge ent­spre­chen den unter a) genann­ten Zustel­lungs- und Abho­lungs­ta­gen. Der Zeit­punkt (Zeit­fens­ter von ca. 1 Stun­de) für die Abho­lung und Rück­ga­be erfolgt jeweils in vor­he­ri­ger Abspra­che zwi­schen dem Kun­den und inFuntis.

Rück­ga­be der Mietgegenstände
Für die Rück­ga­be sind alle Tei­le in sau­be­rem Zustand, sorg­fäl­tig in die inF­un­tis-Mehr­weg-Box zu ver­pa­cken und die­se zum ver­ein­bar­ten Zeitpunkt

a) an den Abho­ler von inF­un­tis zu übergeben.

b) mit­tels DHL an inF­un­tis zurückzusenden.

c) per­sön­lich an inF­un­tis zu übergeben.

Voll­stän­di­ge Rück­ga­be: Wenn Sie die inF­un­tis-Mehr­weg-Box voll­stän­dig und unbe­schä­digt an uns zurück­ge­ben, erhal­ten Sie von uns eine Gut­schrift in Höhe von 2 € auf Ihre nächs­te Bestel­lung, falls die­se inner­halb der nächs­ten vier Wochen erfolgt.

Ände­rungs­wunsch ein­zel­ner Spiele
Falls ein Spiel bereits bekannt ist und des­halb ein ande­res Spiel gewünscht wird, ist dies auf Anfra­ge und gegen 2 € Auf­preis mög­lich. Ger­ne schau­en wir in unse­rem Fun­dus, wel­che Alter­na­ti­ve mög­lich ist.

Schä­den am Mietgegenstand
Schä­den am Miet­ge­gen­stand sind dem Ver­mie­ter unver­züg­lich anzu­zei­gen. Eine sol­che Anzei­ge hat spä­tes­tens bei der Rück­ga­be zu erfolgen.
Der Mie­ter haf­tet dem Ver­mie­ter für Schä­den am Miet­ob­jekt. Sind ein­zel­ne Tei­le des Miet­ge­gen­stan­des oder der gesam­te Miet­ge­gen­stand feh­lend, beschä­digt oder stark ver­schmutzt, erhe­ben wir Anspruch auf Ersatz.
Wenn mög­lich wer­den nur Ein­zel­tei­le nach Ersatz­be­schaf­fung berech­net. Nur wenn dies nicht mög­lich ist wer­den wir Ihnen den kom­plet­ten Wie­der­be­schaf­fungs­wert, bzw. den Zeit­wert des Spiel­zeu­ges ent­spre­chend der mit­ge­lie­fer­ten Spiel­e­lis­te in Rech­nung stel­len. In jedem Fall bemü­hen wir uns um eine für bei­de Sei­ten akzep­ta­ble Lösung.

Haf­tung des Vermieters
Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für Sach- oder Per­so­nen­schä­den, die dem Mie­ter selbst, an den ihm gehö­ren­den Sachen und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den ent­ste­hen, gleich­gül­tig wel­cher Art, Her­kunft, Dau­er und wel­chen Umfan­ges die Ein­wir­kun­gen sind.

Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten
Der Miet­zins inklu­si­ve Zustell- und Abhol­kos­ten für die Grund­mie­te (21 Tage) ist im Vor­aus zu beglei­chen. Ent­we­der bei Über­ga­be der Ware in bar oder vor­ab per Pay­pal-Zah­lung bzw. Überweisung.
Bei Wochen­ver­län­ge­run­gen oder Beschädigung/Verlust eines Spiels wird eine Rech­nung erstellt.
Auf­grund der Anwen­dung der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung §19 UStG erfol­gen die Rech­nun­gen ohne Steuerausweisung.

Zustel­lungs- und Abholkosten
a) Die per­sön­li­che Zustel­lung und Abho­lung der Spie­le­bo­xen in 73054 Eis­lin­gen oder 73084 Salach oder 73113 Otten­bach erfolgt kos­ten­frei. Für eine ein­fa­che Fahrt­stre­cke bis 10 km ab Schwar­zen­gas­se 12, 73054 Eis­lin­gen beträgt die per­sön­li­che Zustel­lung der Spie­le­box 5 € (inklu­si­ve zwei Anfahr­ten für Zustel­lung und Abholung).

b) Für die Zustel­lung und den Rück­trans­port per DHL betra­gen die Trans­port­kos­ten 15,- € pro Spielebox.

c) bei Abho­lung und Rück­ga­be der Spie­le­box durch den Kun­den selbst ent­ste­hen kei­ne wei­te­ren Kosten.

Hygie­ne und Verpackung
Alle Spiel­sa­chen wer­den nach der Ver­mie­tung auf Voll­stän­dig­keit über­prüft und gerei­nigt bzw. desinfiziert.
Wir lie­fern Ihnen die bestell­ten Spiel­sa­chen in unse­ren inF­un­tis-Mehr­weg-Boxen. Damit ver­mei­den wir unnö­ti­gen Ver­pa­ckungs­müll und stel­len sicher, dass die Spiel­zeu­ge unbe­schä­digt bei Ihnen eintreffen.

Eigen­tums­vor­be­halt
Die gelie­fer­te Ware bleibt stän­dig Eigen­tum von inF­un­tis. Aus­nah­me ist der Erwerb ein­zel­ner Spiele.

Kauf ein­zel­ner Spiele
Bei beson­de­rem Gefal­len haben Sie die Mög­lich­keit, ein­zel­ne Spie­le aus der Spie­le­box zu erwer­ben. Den Preis kön­nen Sie dem Retou­ren­schein ent­neh­men. Bit­te infor­mie­ren Sie uns vor Rück­ga­be entsprechend.

 

2. Beson­de­re Geschäfts­be­din­gun­gen Verkauf

Prei­se
Auf­grund der Anwen­dung der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung §19 UStG erfol­gen die Rech­nun­gen ohne Steuerausweisung.

Eigen­tums­vor­be­halt
Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung Eigen­tum von inFuntis.

Kin­der­be­treu­ung
Orga­ni­sa­ti­on & Durch­füh­rung von Geburtstagen

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Son­ja Mühleis
Schwar­zen­gas­se 12
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